Traditionelle und moderne Bestattungen
Eine persönliche Entscheidung ist die Wahl der Bestattungsart. Wenn hierzu keine Verfügungen vorliegen, müssen die Angehörigen darüber bestimmen. Bei den Überlegungen kann es hilfreich sein, die Persönlichkeit des Verstorbenen zu berücksichtigen. Wichtig ist für viele Trauernde außerdem die Lage des Friedhofs.
Es gibt grundsätzlich zwei Bestattungsformen: die Erd- und die Feuerbestattung. Die Beisetzung der Urne bzw. der Asche kann traditionell auf dem Friedhof erfolgen oder im Rahmen einer Naturbestattung, z. B. als Beisetzung im Meer oder im Wald.
Thomas Bestattungen informiert Sie gerne über die Möglichkeiten der Bestattungsformen und die entsprechenden Angebote auf den Friedhöfen in Fritzlar, Naumburg und der umliegenden Region.
Erdbestattung
- Der Verstorbene wird in einen Sarg aus Vollholz gebettet.
- Der Sarg mit dem Verstorbenen wird in dem gewünschten Grab beigesetzt.
- Die Trauerfeier erfolgt in der Regel vor der Beisetzung.
- Grabarten:
- Das Wahlgrab kann frei ausgewählt werden. Es ist mehrfach belegbar und fungiert oft als Familiengrab. Diese Grabform ermöglicht es, hierin Urnen beizusetzen. Die Verlängerung der Ruhefrist ist möglich.
- Das Reihengrab wird vom Friedhofsamt festgelegt. In der Grabstelle kann nur ein Verstorbener bestattet werden. Die Ruhefrist ist nicht verlängerbar.
- anonyme Sarggräber: Auf einigen Friedhöfen gibt es auch bei Erdbestattungen anonyme Grabstellen. Eine Kennzeichnung dieser Gräber ist nicht möglich und die Grabpflege wird durch das Friedhofsamt gewährleistet.
Feuerbestattung
- Der Verstorbene wird in einen Sarg aus Vollholz gebettet, der anschließend im Krematorium eingeäschert wird.
- Die verbleibende Asche wird in einer Urne beigesetzt. Friedhöfe bieten hierfür spezielle Bereiche an.
- Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung oder alternativ vor der Urnenbeisetzung stattfinden.
- Grabarten:
- Das Wahlgrab ermöglicht es Ihnen, Lage und Größe der Grabstelle auszusuchen. Hierin können mehrere Urnen beigesetzt werden, deshalb dient es oft als Familiengrab. Die Ruhefrist kann nach Ablauf verlängert werden.
- Das Reihengrab wird vom Friedhofsamt vergeben. In der Grabstelle wird nur eine Urne beigesetzt. Die Ruhefrist ist nicht verlängerbar.
- anonyme Grabstellen: Viele Friedhöfe bieten die Möglichkeit, die Urne bzw. die Asche eines Verstorbenen anonym zu bestatten. Die Grabpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen.
Seebestattung
- Nach der Einäscherung wird die Asche des Verstorbenen in eine wasserlösliche Spezialurne gefüllt.
- Die Beisetzung findet auf hoher See statt, die Durchführung erfolgt durch eine Seebestattungsreederei, auf Wunsch in Anwesenheit der Angehörigen. Die Zeremonie hat einen maritimen Charakter.
- Nach der Beisetzung erhalten die Hinterbliebenen eine Seekarte mit den exakten Koordinaten der Beisetzungsstelle.
- Einige Reedereien bieten regelmäßige Gedenkfahrten zur Trauerbewältigung an.
Baumbestattung
- Die Baumbestattung ist eine weitere Sonderform der Feuerbestattung.
- Die Asche des Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Urne in den Wurzelbereich eines Baumes eingebracht. Eine Grabpflege ist nicht erforderlich.
- Es gibt bundesweit ausgesuchte Areale als Waldfriedhöfe. In Fritzlar (und einigen Ortsteilen) gibt es für Baumbestattungen den Friedpark: Urnenbeisetzungen im waldähnlichen Rahmen.
Diamantbestattung
- Ein geringer Teil der verbleibenden Asche nach der Kremation wird zu einem synthetischen Diamanten geformt.
- Der Hauptteil der Asche muss beigesetzt werden.
- Erinnerungsdiamanten können für die Trauerbewältigung hilfreich sein.
Anonyme Bestattung
- Die Asche bzw. Urne des Verstorbenen wird auf einem Gemeinschaftsfeld (Rasengrab) beigesetzt.
- Die Hinterbliebenen erfahren weder den Termin noch den genauen Ort der Bestattung.
- Das Grab ist nicht gekennzeichnet- Auf manchen Friedhöfen werden die Namen der Verstorbenen auf einer Tafel aufgelistet.
- Die Grabpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung.
Kolumbarium
- Urnenwand, die aus mehreren Grabkammern für die Urnenbeisetzung besteht
- Einige Friedhöfe bieten diese Bestattungsart an, die eine lange Tradition hat.
Weitere Bestattungsformen
- In unseren Nachbarländern, z. B. in den Niederlanden, der Schweiz oder in Frankreich, sind auch weitere Bestattungsarten erlaubt. Hierzu gehören die Ballon- und Flussbestattung, sowie die Almwiesen- und Bergbachbestattung. Aufgrund des Friedhofszwangs in Deutschland gelten für diese Möglichkeiten besondere Regelungen.
Wir beraten Sie gerne und sind für Ihre Fragen da.